Jugendhilfe im Strafverfahren
Täter-Opfer Ausgleich / TOA – Konfliktschlichtung
Eine besondere Form der Konfliktschlichtung ist der Täter-Opfer-Ausgleich.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Alternative zu herkömmlichen Straf- und Erziehungsmaßnahmen.
Er richtet sich im Rahmen des Jugendstrafverfahrens an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren.
Die rechtliche Grundlage des Täter-Opfer-Ausgleich ist das JGG in Verbindung mit dem SGB VIII § 52 KJHG.
Das Jugendgerichtsgesetz und die Strafprozessordnung sehen verschiedene Möglichkeiten vor, ein Strafverfahren mit dem Täter-Opfer-Ausgleich zu beenden.
Das Büro des Täter-Opfer-Ausgleichs ist seit 2024 im Haus des Jugendrechts Hanau.
Betreuungsweisung
Die Einzelbetreuung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 und § 12 Nr. 1 JGG in Verbindung mit § 30 SGB VIII, ist ein individuelles Hilfeangebot für Jugendliche mit delinquentem Verhalten und einer umfangreichen persönlichen Problematik.
Sozialer Trainingskurs / STK
Der Soziale Trainingskurs ist ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot, das straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme per Weisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG in Verbindung mit § 29 SGB VIII auferlegt werden kann.
Der soziale Trainingskurs stellt eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen dar.
Im Verein Sprungbrett richtet sich dieses Angebot ausschließlich an männliche Jugendliche im Alter von 14 -21 Jahren aus dem Stadtgebiet Hanau.
Zentrale Methode ist die Gruppenarbeit, die durch Einzelförderung ergänzt wird.
Ziel des Sozialen Trainingskurses ist die kritische Auseinandersetzung und die Übernahme von Verantwortung für die begangene Straftat. Soziale Kompetenzen sollen gefördert und die Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen, soll verbessert werden.
„Schule des Respekts“ – Soziales Kompetenztraining / SKT
Das Hessische Ministerium der Justiz weitet die „Schule des Respekts“ auf Hanau aus. Das Projekt zielt darauf ab, dass sich jugendliche Straftäter mit der Vermittlung von Werten und Normen auseinandersetzen – denn blickt man auf ihre Taten, so lassen diese oft einen mangelnden Respekt vor der Ehre anderer Menschen erkennen.
Der Verein Sprungbrett e.V. hat hierzu ein Konzept entwickelt, welches über einen sportpädagogischen Schwerpunkt verfügt. Jugendlichen werden über bekannte Eigenschaften aus dem Sportbereich, wie Fairplay, Teamgeist, Foul, Ersatzbank etc. gesellschaftliche Kompetenzen spielerisch vermittelt. Ziel ist es, dass die erworbenen Werte und Normen verinnerlicht und im täglichen Leben angewendet werden.
Das Soziale Kompetenztraining richtet sich als Diversionsauflage im Jugendstrafverfahren an Jugendliche und Heranwachsende, die durch leichte und mittelschwere Straftaten aufgefallen sind und eine Weisung nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 JGG erhalten haben. Das Training umfasst 12 Gruppentermine mit jeweils zwei Stunden und beinhaltet zusätzlich Einzelfördermöglichkeiten. Die Gruppe startet gemeinsam und hat in der Regel 6-8 Teilnehmer.
Sprungbrett kooperiert im Jahr 2023 mit der Aktionsgemeinschaft Soziale Arbeit e.V., Offenthaler Straße 75, 63128 Dietzenbach.
Arbeitsstundenprojekte – ASP
Arbeitsstundenprojekte sind Projektwochen, die sich an junge Menschen richten die eine gerichtliche angeordnete Arbeitsweisung gemäß § 10 JGG erhalten haben.
Durch unsere Arbeitsstundenprojekte bieten wir eine adäquate Möglichkeit zur Ableistung der Arbeitsstunden an, sowie die Möglichkeit, reflektierende Gespräche im Bezug zu ihrem Vergehen und ihrer aktuellen Lebenssituation zu führen.
Hierbei ist es uns wichtig, dass die Arbeiten, die die jungen Menschen verrichten, eine sinnvolle Aufgabe und einen Beitrag zum Gemeinwohl darstellen. Die Projektwochen werden mit Kooperationspartnern in der Regel einwöchig während der Oster- und Herbstferien durchgeführt. Kooperationspartner hierbei waren z.B. der Wildpark Alte Fasanerie Hanau, das Familien- und Jugendzentrum Wolfgang sowie das Umweltzentrum Hanau.